Aktuelle Bauleitplanverfahren
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnquartier Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden vom 29. April 2022 bis 30. Mai 2022 einschließlich
Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
- Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht
- Kurzbewertung zu den Untersuchungen der Altablagerung Ortslage Holtwick in Rosendahl-Holtwick vom 17.01.2014, Umweltlabor ACB GmbH, Münster
6. Änderung des Bebauungsplanes „Holtwick-Ost“ im Ortsteil Holtwick
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 13. April 2022 bis 18. Mai 2022 einschließlich
Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
Umweltbezogene Stellungnahme aus der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Stellungnahme der IHK Nord Westfalen vom 21.02.2022 bzgl. der Zulässigkeit von nicht störenden Gewerbebetrieben im Plangebiet.
- Stellungnahme der Telekom Deutschland GmbH vom 22.02.2022 bzgl. bestehender Telekommunikationslinien sowie deren Schutz und Sicherung.
- Stellungnahme der Westnetz GmbH vom 23.02.2022 bzgl. bestehender Versorgungsleitungen und etwaiger Erweiterung des Netzes.
- Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen.NRW vom 25.02.2022 bzgl. Lärmschutz hinsichtlich der Landesstraße L 571.
- Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 02.03.2022
Untere Naturschutzbehörde bzgl. des im Verfahren zu erarbeitenden Umweltberichtes und der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung,
Aufgabenbereich Grundwasser bzgl. der Wasserversorgung einzelner Grundstücke,
Bauaufsicht bzgl. fehlender Bezugshöhen und der Festsetzung zu den Stellplätzen,
Brandschutzdienstelle erhebt keine Bedenken.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der auslegenden Stelle, beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (info(@)rosendahl.de) abgegeben werden.
Für alle Verfahren ist Ihr Ansprechpartner: