Liegenschaften & Mietspiegel

Liegenschaften

Der Bereich Liegenschaften umfasst die Verwaltung der gemeindeeigenen Grundstücke. Insbesondere wird hier der An- und Verkauf von Grundstücken, sowie die Vermietung und Verpachtung von unbebauten Grundstücken geregelt.

Suchen Sie Informationen zu aktuellen Baugebieten in der Gemeinde Rosendahl  ?

Oder zum Immobilienmarkt in NRW - z. B. Bodenrichtwerte, Grundstücksmarktberichte- ?
Diese stehen auf der Internetseite des oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen  zur Verfügung.

Mietspiegel

Ab dem 1. Dezember 2022 gibt es für Rosendahl einen neuen Mietspiegel. Dieser gibt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im nicht öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Zweck des Mietspiegels:
Er dient als neutrale Marktübersicht, an der sich die Mietparteien bei der Festsetzung der Miete orientieren können. Ein Mieter kann daran erkennen, wie hoch die Mieten in einer Kommune üblicherweise sind und so Angebote leichter einschätzen.

Aber auch die Vermieter haben damit eine Handhabe, die Miete für ihre Wohnung angemessen zu wählen. Die Vergleichsmiete wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558, Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch) gebildet, die in der Gemeinde in den letzten vier Jahren für vergleichbaren Wohnraum gezahlt wurden. Dabei spielen die Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage eine Rolle. Was genau sich hinter den Kategorien verbirgt, wird im Mietspiegel erläutert.

Den aktuellen Mietspiegel der Gemeinde Rosendahl finden Siehier.

Mietspiegel weiterer Kommunen im Kreis Coesfeld finden Sie auf der Homepage des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld.

Hier finden Sie die Dokumentation zur Erstellung des Mietspiegels.