Standesamt

In unseren Trauzimmern im Rathaus, im Heimat- und Bürgerhaus "Bahnhof Darfeld" und auch im Heimathaus Holtwick können Sie in einem stilvollen Ambiente Ihre Traumtrauung feiern

Selbstverständlich kommen wir Ihren Wünschen zu einer individuellen Gestaltung - im Rahmen unserer Möglichkeiten - gerne nach. So kann auf Wunsch die Trauung durch Musikuntermalung (eigene CD´s können auch mitgebracht werden) eine besondere Note erfahren.

In allen drei Trauräumen können wir Ihnen anbieten, nach der Trauungszeremonie noch zu einem kleinen Umtrunk zu verweilen (Gläser für die Getränke werden auf Wunsch von uns gestellt). Im Rathaus Rosendahl steht Ihnen dazu neben dem Foyer des Trauzimmers bei schönem Wetter auch der Rathaus Vorplatz zur Verfügung, wo Sie mit Ihren Gästen anstoßen können.

Sollten Sie mit einem "besonderen Brautwagen" vorfahren wollen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auf den ansonsten abgesperrten Rathaus-Vorplatz direkt bis vor die Freitreppe des Trauzimmers vorzufahren.

Über folgende Punkte werden wir mit Ihnen reden:

Hier können Sie Ihre "Traumtrauung" feiern ...

  • im Rathaus, Ortsteil Osterwick
  • im Heimathaus Holtwick (Ackerbürgerhaus)

* Für größere Gesellschaften steht auch noch der "Alte Wartesaal" im Heimat- und Bürgerhaus "Bahnhof Darfeld" zur Verfügung.

Zu diesen Terminen
Außerhalb unserer "normalen Dienstzeiten" (Montag - Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr / 13.30 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.30 Uhr - 12.30/13.30 Uhr - 18.00 Uhr und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr)

bieten wir folgende, zusätzliche Trauungstermine an:

Am ersten zusammenhängenden Wochenende im Monat, und zwar:
Freitagsnachmittags bis 16.00 Uhr und Samstagsvormittags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr

Namensführung in der Ehe

In den letzten Jahren haben sich eine ganze Reihe von Änderungen im Namensrecht ergeben, so dass es manchem Eheschließungswilligen nicht leicht fällt, den Überblick zu behalten.

Zunächst einmal kann es, und das ist für viele noch ungewohnt, bei einer getrennten Namensführung bleiben; jeder Ehepartner führt also auch in der Ehe den Namen weiter, den er zur Zeit der Eingehung der Ehe trägt.

Sie können aber natürlich bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname der Frau oder des Mannes sein oder sie können den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes als Ehenamen bestimmen. Die Bestimmung des gemeinsamen Ehenamens muss nicht zwingend bei der Eheschließung erfolgen, sie kann auch ohne jede Frist später vorgenommen werden.

Wenn von Ihnen der Geburtsname Ihres Partners zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt wird, können sie Ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eingehung der Ehe geführten Namen dem neuen Ehenamen anfügen oder voranstellen; d.h., Sie führen einen Doppelnamen. Das ist allerdings ein ganz persönliches Recht; der Doppelname wird nicht auf Kinder übertragen.

Wenn Sie weitere Fragen (insbesondere zur Auswirkung der Namensführung auf Kinder u.a.) haben, wenden sie sich bitte unter Tel. 02547/77-134 an uns.

Leider ist auch das Heiraten nicht ganz umsonst, aber wo auf dieser Welt gibt es schon etwas Gutes ohne Geld ?

Ganz pauschal läßt sich die Höhe der Gebühr nicht für alle Einzelfälle bestimmen; im Regelfall entstehen jedoch folgende Kosten:

  • Prüfung der Ehefähigkeit (beide Verlobte deutsche Staatsangeh.) - 40 €
  • " (wenn einer oder beide ausländische Staatsangeh. sind) - 66 €
  • Erklärung zur Namensführung(Voranstellung/Hinzufügung) - 21 €
  • Eheurkunde (erste Ausfertigung)(jedesweitere Exemplar kostet jeweils die Hälfte) - 10 €
  • Stammbuch, verschiedene Ausführungen - 15 - 55 €
  • Wochenendtrauung (zur Erhebung dieser Gebühr sind wir aus bundesrechtlichen Vorschriften verpflichtet) - 66 €
  • An Wochenenden kommt noch eine Aufwandsentschädigung hinzu für das Trauzimmer Rathaus, das Heimat- und Bürgerhaus Bahnhof Darfeld und das Heimathaus Holtwick in Höhe von 30 €

Personenstandsurkunden (Geburts-,Ehe-, Sterbeurkunden), erhalten Sie bei dem Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet, also am Geburts-, Heirats- oder Sterbeort den Sitz hat. Alle Urkunden dürfen nur den Beteiligten persönlich bzw. Verwandten in gerade auf- oder absteigender Linie (Eltern, Großeltern; Kinder, Enkelkinder) ausgehändigt werden. Alle anderen Personen benötigen eine Vollmacht.

Das Standesamt Rosendahl besteht aus den ehemaligen Standesamtsbezirken Darfeld, Holtwick und Osterwick. Geführt werden hier die Personenstandsregister ab dem 01.10.1874; frühere Personenstandsfälle wurden in den Kirchenbüchern registriert.

Sie können sich Ihre Urkunden persönlich im Rathaus Rosendahl, Zimmer 118, EG, abholen oder schriftlich unter der Anschrift:

Standesamt Rosendahl - Postfach 1109 - 48713 Rosendahl
oder per Fax unter: Standesamt Rosendahl - 02547 / 77-199
bzw. telefonisch unter: Standesamt Rosendahl - 02547 / 77-134

oder per E-Mail britta.wagner(@)rosendahl.de

Geben Sie bitte bei allen Urkundenanforderungen die genauen Daten und möglichst auch die Registernummer des Standesamtes an. Das erleichtert uns das Suchen und ermöglicht eine schnellere Zustellung.