Planen und Bauen
Bebauungspläne
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| Frau Anne Brodkorb | 02547 77-138 |
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines räumlich abgegrenzten Gebietes. Er hat einen Namen, der oft Aufschluß über seine Lage gibt. Die Festsetzungen betreffen insbesondere die Art der Bodennutzung (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet oder Sondergebiet), das Maß der baulichen Nutzung ( z.B. Verhältnis von überbauter Fläche zur Grundstücksfläche, Verhältnis von Geschossfläche zur Grundstücksfläche, Zahl der Vollgeschosse, oder Gebäudehöhe), die durch Baugrenzen oder Baulinien zur Überbauung bestimmten Flächen, die Gestaltung der baulichen Anlagen, die Verkehrsflächen, die Grünflächen, Pflanzgebote, Flächen für den Gemeinbedarf, und vieles mehr.
Der Bebauungsplan ist von der Stadt oder Gemeinde aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Ein subjektiver Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei der Planaufstellung sind die vielfältigen öffentlichen Belange und die privaten Belange, z.B von Grundstückseigentümern gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung, in der die Festsetzungen des Planes erläutert und begründet werden, sowie ein Umweltbericht.
Der Bebauungsplan und seine Begründung können von jedermann eingesehen werden.
Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich und als Angebotsplanung durch jedermann umsetzbar. Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Inhalt und Schranken des Grundeigentums.
Der Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt oder Gemeinde als Satzung beschlossen und ist nach ortsüblicher Bekanntmachung allgemein rechtsverbindlich. Seine Festsetzungen enthalten somit die planungsrechtlichen Bestimmungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, teilweise auch bauordnungsrechtliche Regelungen, z.B über die bauliche Gestaltung. Ein Bebauungsplan kann auch geändert oder durch einen neuen Plan ersetzt werden, soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist oder wenn besondere Vorhaben ermöglicht werden sollen. Dafür gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Weitere Bebauungspläne in der Gemeinde Rosendahl finden Sie im Geoportal des Kreises Coesfeld. Wählen Sie die Rubrik "Bebauungspläne" und dann "Suche", geben das Gemeindekürzel "RD" (Rosendahl) und klicken auf "go".
Rechtliche Grundlagen:
Baugesetzbuch Baunutzungsverordnung
Der Bebauungsplan ist von der Stadt oder Gemeinde aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Ein subjektiver Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei der Planaufstellung sind die vielfältigen öffentlichen Belange und die privaten Belange, z.B von Grundstückseigentümern gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung, in der die Festsetzungen des Planes erläutert und begründet werden, sowie ein Umweltbericht.
Der Bebauungsplan und seine Begründung können von jedermann eingesehen werden.
Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich und als Angebotsplanung durch jedermann umsetzbar. Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Inhalt und Schranken des Grundeigentums.
Der Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt oder Gemeinde als Satzung beschlossen und ist nach ortsüblicher Bekanntmachung allgemein rechtsverbindlich. Seine Festsetzungen enthalten somit die planungsrechtlichen Bestimmungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, teilweise auch bauordnungsrechtliche Regelungen, z.B über die bauliche Gestaltung. Ein Bebauungsplan kann auch geändert oder durch einen neuen Plan ersetzt werden, soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist oder wenn besondere Vorhaben ermöglicht werden sollen. Dafür gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Weitere Bebauungspläne in der Gemeinde Rosendahl finden Sie im Geoportal des Kreises Coesfeld. Wählen Sie die Rubrik "Bebauungspläne" und dann "Suche", geben das Gemeindekürzel "RD" (Rosendahl) und klicken auf "go".
Rechtliche Grundlagen:
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