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Donnerstag, 20.06.2013
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Bauleitplanung

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Planen und Bauen
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Anne Brodkorb 02547 77-138 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details


  • Gebietsentwicklungsplan:
    Der Gebietsentwicklungsplan stellt die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirkes Münster und alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen dar.
  • Flächennnutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Einzelne Darstellungen sind abhängig vom Gebietsentwicklungsplan und bilden gleichzeitig den Rahmen für die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung.
    ... mehr
  • Bebauungsplan:
    Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb eines räumlich abgegrenzten Geltungsbereiches.
    ... mehr
  • Vorhaben- und Erschließungsplan:
    Der Vorhaben- und Erschließungsplan entspricht rechtlich einem Bebauungsplan, der jedoch praktisch für ein konkretes Projekt eines Investors erstellt wird und durch vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt oder Gemeinde ergänzt werden kann.


Die Aufgaben der Bauleitplanung sind die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Die Aufgabe umfasst die Vorbereitung und Leitung der gesamten Bebauung in Stadt und Land, der zu ihr gehörenden baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie der mit der Bebauung in Verbindung stehenden Nutzung des Bodens.
Die Bauleitpläne sollen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten.

Die Plantypen der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bebauungsplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.

Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen (Planungshoheit).
Grundsätzlich werden Bauleitpläne in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben. Die hierfür geltenden Vorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Das Verfahren ist in seinen Grundzügen für den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und für Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) gleich, wobei der Flächennutzungsplan von der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Münster) genehmigt werden muss.

Verfahrensablauf im Bauleitplanverfahren


  • 1. die Initiative zur Aufstellung eines Bauleitplanes geht von der Bürgerschaft, der Verwaltung oder von der Politik (Rat, Ausschuss) aus. Ein Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.
  • 2. Die Verwaltung prüft die Erforderlichkeit und vom zuständigen Fachbereich Planen und Bauen werden Lösungsvorschläge/Vorentwürfe erarbeitet. Diese werden am zuständigen Fachausschuss –Planungs-, Bau- und Umweltausschuss- vorgestellt und erläutert. Alsdann wird die Empfehlung an den Rat gegeben, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung einer Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Bei Bedarf kann die Öffentlichkeit zusätzlich in einem Erörterungstermin, wo die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden, beteiligt werden. Wann und wo die Planung ausgestellt und vorgestellt wird ist den ortsüblichen Bekanntmachungen (Amtsblatt, Tagespresse) zu entnehmen.
    Unabhängig davon werden die Planungsziele auch mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – TÖB (von der Planung betroffene Fachämter und sonstige Institutionen) erörtert und abgestimmt.
  • 3. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erstellt die Verwaltung -Fachbereich Planen und Bauen- einen ersten förmlichen Planentwurf.
  • 4. Der zuständige Fachausschuss –Planungs-, Bau- und Umweltausschuss / Rat- beschließt mit dem Offenlegungsbeschluss den Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes für mindestens einen Monat öffentlich auszulegen. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden mindestens 1 Woche vorher ortsüblich (Tagespresse, Amtsblatt) bekannt gemacht.
  • 5. Während der öffentlichen Auslegung können erneut Anregungen und Ände-rungswünsche zur Planung vorgebracht werden, auch von Bürgerinnen und Bürgern, die nicht unmittelbar von der Planung betroffen sind.
  • 6. Die eingegangenen Anregungen werden von der Verwaltung ausgewertet und dem Fachausschuss dem Rat der Gemeinde zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung.
  • 7. Führt die Berücksichtigung der Anregungen zu erheblichen Planänderungen, muss ein neuer Entwurf angefertigt werden und das Verfahren von der vorherigen Planungsstufe (4.) erneut durchlaufen werden.
  • 8. Sind die Anregungen unerheblich für die Planung, wird das Verfahren fortgesetzt und der Plan zusammen mit der Begründung sowie Umweltbericht festgestellt bzw. als Satzung beschlossen.
  • 9. Den Einsendern von Anregungen wird das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
  • 10. Im Falle eines Flächennutzungsplanes muss der Plan anschließend der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung) zu Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden. Bei Beanstandung oder vollständiger Ablehnunt erfolgt ein Neubeginn des Verfahrens von der vorherigen Planungsstufe (4.).
  • 11. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung (Flächennutzungsplanes bzw. des Satzungsbeschlusses (Bebauungsplan tritt der Plan in Kraft.
  • 12. Im Falle eines Bebauungsplanes ist dieser dann eine rechtskräftige Satzung und somit Grundlage für die Umsetzung. Er kann beim Fachbereich Planen und Bauen eingesehen werden.
Schematische Übersicht über das Bauleitplanverfahren


Weitere Infomationen erhalten Sie bei den Dienstleistungen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinde
Bauleitplanverfahren


Aktuelle Bauleitplanverfahren
Aktuellen Bauleitpläne werden gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch i.d.R. für die Dauer eines Monats im Rathaus ausgelegt und im Internet unter Rosendahl-Aktuell veröffentlicht.





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