Leuchtendes Vorbild für andere Kommunen
In vielen Kommunen in NRW steht es mit den Finanzen nicht zum besten, erklärt der Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW), Heinrich Böckelühr: „Daher freuen wir uns, wenn wir gute Beispiele bei unserer Prüfung feststellen, die in einzelnen Bereichen ein vorbildliches kommunales Handeln darstellen.“ Ein solch positives, gutes Beispiel sei auch in der Gemeinde Rosendahl festgestellt worden, teilt die gpa mit – „hier werden Spielplätze besonders wirtschaftlich gepflegt.“
Präsident Heinrich Böckelühr kam persönlich nach Rosendahl, um Bürgermeister Christoph Gottheil über die Auszeichnung zu informieren. „Die Gemeinde Rosendahl hat insbesondere ihre Generationenparks pflegeleicht gestaltet. Dadurch können besonders bei Mäharbeiten Zeiten gespart werden“, lobte Böckelühr. Bei den Spielplätzen komme hinzu, dass sie seit einigen Jahren gut ausgestattet seien. „So werden wenige Ersatzspielgeräte benötigt, und auch der Arbeitsaufwand an den Geräten ist geringer.“
Bürgermeister Gottheil zeigte sich erfreut: „Das ist eine schöne Anerkennung des Zusammenspiels von hauptamtlichen Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen.“ Die Anlage der Generationenparks in den drei Ortsteilen sei damals als Leader-Projekt finanziell gefördert worden. Viele Rosendahler haben die Baumaßnahme seinerzeit tatkräftig unterstützt. „Auch heute kümmern sich regelmäßig Vertreter der örtlichen Heimatvereine ergänzend zum Bauhof um die Pflege und Unterhaltung der Anlagen, damit sie immer in Schuss sind.“
Mit der Ausweisung von guten Beispielen will die Gemeindeprüfungsanstalt auf besonders gutes Wirtschaften und Handeln in den Kommunen aufmerksam machen. Von den Besten lernen werde so praktisch möglich. „Das gute Beispiel der Gemeinde Rosendahl und noch einige andere sind ab sofort auf unserer Homepage veröffentlicht“, führt Präsident Böckelühr aus. Auch im erstmals im Oktober erscheinenden Newsletter, für den sich Verwaltungsbedienstete, Kommunalpolitiker und Bürger auf der Internetseite www.gpa.nrw.de anmelden können, werde darauf eingegangen.
AZ vom 02.10.2018
