Bürgerbegehren in Rosendahl gegen Jugendhaus
Initiatoren fürchten Kosten und Lärm / Sammlung der Unterschriften startet noch diese Woche
Die geplante Realisierung des Jugendhauses in Osterwick steht wieder auf der Kippe. "Wir haben ein Bürgerbegehren angestoßen mit dem Ziel, dass das Vorhaben nicht umgesetzt wird", bestätigte Ewald Belker auf Anfrage. Die Initiative gehe von Anliegern des ehemaligen Bauhofes aus, aber auch etliche organisierte Jugendverbände hätten sich bereits angeschlossen.
Schon im Vorfeld der Ratsentscheidung pro Jugendhaus im Dezember haben sich die Anlieger mit ihren Sorgen bei den Fraktionen gemeldet, erläutert Belker. Dabei gehe es nicht nur um die Bedenken, dass angesichts der Nutzung des Gebäudes und des Außengeländes mit Lärmbelästigungen zu rechnen sei. "Es geht vor allem auch um die hohen Kosten", so Belker, der ausdrücklich betonte, dass ihm als ehemaligem Westfalia-Vorsitzenden die Jugendarbeit sehr am Herzen liege. "Allein die drei Rosendahler Sportvereine bewegen Woche für Woche über 1000 Jugendliche", sagt der Osterwicker. "Beim Jugendhaus geht es aber nur um eine kleine Gruppe, und das steht in keinem Verhältnis zu den geplanten Aufwendungen." Ein solches Projekt, so urteilen die Antragsteller, sei gerade in Rosendahl nicht erforderlich: "Wir haben hier den höchsten Organisationsgrad von Einwohnern in Vereinen und Verbänden im gesamten Kreis Coesfeld, wir haben Sportplätze- und hallen, Reithallen, Schießkeller und vieles mehr", listet Belker auf.
Der ehemalige Bauhof hingegen sei ein altes Gebäude, in das nun viel Geld gesteckt werde - verbunden mit der folgenden Unterstützung für die Offene Jugendarbeit von einer Million Euro in zehn Jahren, davon 500.000 Euro aus dem Säckel der Gemeinde.
Jürgen van Deenen, Vorsitzender der Kolpingsfamilie Osterwick als Träger der Offenen Jugendarbeit in der Gemeinde, wollte sich gestern auf Anfrage nicht zum Bürgerbegehren gegen das Jugendhaus äußern. "Wir haben noch keine offiziellen Informationen darüber", erklärt er. "Deshalb kann ich dazu auch nichts sagen."
Die Organisatoren, die das Bürgerbegehren schriftlich beim Bürgermeister Franz-Josef Niehues eingereicht haben, wollen nach eigenen Angaben am kommenden Wochenende mit dem Sammeln der rund 800 notwendigen Unterschriften beginnen. "Wir werden erst im privaten Umfeld und bei Bekannten loslegen", kündigt Ewald Belker an. Gegebenenfalls seien später auch Stände vor den Supermärkten anzudenken. Von einem Erfolg in diesem ersten Schritt des Bürgerbegehrens gehen die Initiatoren fest aus. Im Verlauf der vergangenen Wochen habe es immer mehr Stimmen aus der Bevölkerung gegeben. Belker: "Wir werden eine große Unterstützung bekommen."
AZ v. 26.01.2010 - fw -
Bürgerbegehren zum Jugendhaus
Es geht um die Zukunft
Es war zu erwarten, das der Rat mit seiner knappein Entscheidung zum Jugendhaus noch nicht das letzte Wort gesprochen hat. Die Bedenken der Initiatoren dos Bürgerbegehrens sind legitim,
die Hinweise auf die Kosten angesichts der für die Haushaltseinbringung am Donnerstag befürchteten Schreckensmeldungen berechtigt. Allerdings geht es hier um nichts Geringeres als die Zukunft der Offenen Jugendarbeit in Rosendahl. Abgestimmt wird nicht nur über ein altes Gebäude, sondern über ein Konzept und über eine Säule der familienfreundlichen Gemeinde. Wenn die Offene Jugendarbeit weiter gewünscht ist, muss etwas unternommen werden - mit den bisherigen Rahmenbedingurigen ist das nicht möglich.
Frank Wittenberg
Was meinen Sie dazu?
Rufen .sie an Tel.: 0254l/921156
oder mailen Sie an
rosendahl@azonline.de
Die Bürger haben laut Gemeindeordnung das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen anstelle des Rates zu entscheiden - in einem sogenannten Bürgerentscheid. Dem geht das Bürgerbegehren voraus, das jetzt angestoßen wurde. „Dafür müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Ratsbeschluss die erforderlichen Unterschriften eingereicht werden, also bis Mitte März“, erläutert Fachbereichsleiter Erich Gottheil. In Gemeinden in einer Größenordnung von 10.000 bis 20 000 Einwohnern müssen neun Prozent der Bürger, also der Wahlberechtigten ab 16 Jahren, das Begehren unterschreiben. „Beim Torhaus Holtwick vor einigen Jahren waren 725 Unterschriften notwendig", so Gottheil. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, muss sich der Gemeinderat erneut mit diesem Thema befassen. Sollte dieser den Beschluss vom Dezember bestätigen, kann es binnen weiterer drei Monate zum Bürgerentscheid kommen. Auch da sind alle Rosendahler Bürger stimmberechtigt. Erfolg habe der Bürgerentscheid, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinige - „diese Mehrheit muss aber mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten ausmachen", betont Erich Gottheil. Bei gerundeter Anzahl von 8000 Wahlberechtigten in Rosendahl waren das 1600 Bürger, die das Ansinnen unterstützen müssten.
s.a. AZ v. 18.12.2009
Der ehemalige Bauhof hingegen sei ein altes Gebäude, in das nun viel Geld gesteckt werde - verbunden mit der folgenden Unterstützung für die Offene Jugendarbeit von einer Million Euro in zehn Jahren, davon 500.000 Euro aus dem Säckel der Gemeinde.
Jürgen van Deenen, Vorsitzender der Kolpingsfamilie Osterwick als Träger der Offenen Jugendarbeit in der Gemeinde, wollte sich gestern auf Anfrage nicht zum Bürgerbegehren gegen das Jugendhaus äußern. "Wir haben noch keine offiziellen Informationen darüber", erklärt er. "Deshalb kann ich dazu auch nichts sagen."
Die Organisatoren, die das Bürgerbegehren schriftlich beim Bürgermeister Franz-Josef Niehues eingereicht haben, wollen nach eigenen Angaben am kommenden Wochenende mit dem Sammeln der rund 800 notwendigen Unterschriften beginnen. "Wir werden erst im privaten Umfeld und bei Bekannten loslegen", kündigt Ewald Belker an. Gegebenenfalls seien später auch Stände vor den Supermärkten anzudenken. Von einem Erfolg in diesem ersten Schritt des Bürgerbegehrens gehen die Initiatoren fest aus. Im Verlauf der vergangenen Wochen habe es immer mehr Stimmen aus der Bevölkerung gegeben. Belker: "Wir werden eine große Unterstützung bekommen."
AZ v. 26.01.2010 - fw -
Kommentar
Bürgerbegehren zum Jugendhaus
Es geht um die Zukunft
Es war zu erwarten, das der Rat mit seiner knappein Entscheidung zum Jugendhaus noch nicht das letzte Wort gesprochen hat. Die Bedenken der Initiatoren dos Bürgerbegehrens sind legitim,
die Hinweise auf die Kosten angesichts der für die Haushaltseinbringung am Donnerstag befürchteten Schreckensmeldungen berechtigt. Allerdings geht es hier um nichts Geringeres als die Zukunft der Offenen Jugendarbeit in Rosendahl. Abgestimmt wird nicht nur über ein altes Gebäude, sondern über ein Konzept und über eine Säule der familienfreundlichen Gemeinde. Wenn die Offene Jugendarbeit weiter gewünscht ist, muss etwas unternommen werden - mit den bisherigen Rahmenbedingurigen ist das nicht möglich.
Frank Wittenberg
Was meinen Sie dazu?
Rufen .sie an Tel.: 0254l/921156
oder mailen Sie an
rosendahl@azonline.de
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Die Bürger haben laut Gemeindeordnung das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen anstelle des Rates zu entscheiden - in einem sogenannten Bürgerentscheid. Dem geht das Bürgerbegehren voraus, das jetzt angestoßen wurde. „Dafür müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Ratsbeschluss die erforderlichen Unterschriften eingereicht werden, also bis Mitte März“, erläutert Fachbereichsleiter Erich Gottheil. In Gemeinden in einer Größenordnung von 10.000 bis 20 000 Einwohnern müssen neun Prozent der Bürger, also der Wahlberechtigten ab 16 Jahren, das Begehren unterschreiben. „Beim Torhaus Holtwick vor einigen Jahren waren 725 Unterschriften notwendig", so Gottheil. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, muss sich der Gemeinderat erneut mit diesem Thema befassen. Sollte dieser den Beschluss vom Dezember bestätigen, kann es binnen weiterer drei Monate zum Bürgerentscheid kommen. Auch da sind alle Rosendahler Bürger stimmberechtigt. Erfolg habe der Bürgerentscheid, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinige - „diese Mehrheit muss aber mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten ausmachen", betont Erich Gottheil. Bei gerundeter Anzahl von 8000 Wahlberechtigten in Rosendahl waren das 1600 Bürger, die das Ansinnen unterstützen müssten.
s.a. AZ v. 18.12.2009





